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Aufgabe:
Tierseuchenbekämpfung
Zuständigkeit
Kreisverwaltung Altenkirchen Abteilung Veterinärwesen, Landwirtschaft
Parkstrasse 1
D-57610 Altenkirchen
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02681/81-2800
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Dr. Gudrun Oppitz
Veterinärwesen, Landwirtschaft
Abteilungsleiterin
Parkstraße 1
D-57610 Altenkirchen
Telefon
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02681/812810
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02681/812800
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350
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Herr Rainer Zeuner
Landwirtschaft
Referatsleiter
Parkstraße 1
D-57610 Altenkirchen
Telefon
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02681/812800
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Herr Volker Birk
Landwirtschaft
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
D-57610 Altenkirchen
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02681/812830
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02681/812800
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[+ Geflügelpest/ Vogelgrippe

[+ Informationen zur Blauzungenkrankheit

[- Informationen für Schaf- und Ziegenhalter
Informationen für Schaf-und Ziegenhalter (Stand 01/2010)
Was für die Rinderhalter schon seit September 1999 gilt, ist ab dem 09. Juli 2005 auf Grund einer neuen EU-Vorschrift auch für die Schaf und Ziegenhalter anzuwenden:
Die zentrale Registrierung ihrer Tiere im „Herkunftssicherung- Informationssystem für Tiere (HIT).

Das bedeutet, dass zunächst alle Schafe und Ziegen haltende Betriebe in einem behördlichen Register beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Altenkirchen, erfasst werden.
Ab dem 09. Juli werden diese Daten dann im HIT geführt. Auch die Anzahl der Tiere je Betrieb wird mit Stichtag 01.01.2005 im HIT gespeichert.
Außerdem müssen ab dem 09.07.2005 alle Zuchttiere mit einer Ohrmarke (OMN) und einem zweiten Kennzeichen (z.B. 2. Ohrmarke oder Transponder) versehen sein. Für alle Tiere die nicht als Mastlämmer unmittelbar für die Schlachtung vorgesehen sind, ist ab 01.01.2010 als zweites Kennzeichen ein elektronischer Speicher in Form einer Ohrmarke oder eines Bolus vorgeschrieben !

Bei Verlassen des Betriebes (Wechsel in einen anderen Bestand) benötigen Schafe und Ziegen ab dem 09.07.2005 ein Begleitdokument.
Darüber hinaus, ist ab diesen Tag auch ein erweitertes Bestandsregister zu führen.
Auch zu Hobbyzwecken gehaltene Schafe und Ziegen fallen unter diese Kennzeichnungspflicht.
Ziel dieser neuen Registrierungs und Kennzeichnungsmaßnahmen ist u.a. eine effektivere Tierseuchenbekämpfung.
Wie wichtig die Nachvollziehbarkeit der Herkunft und Aufenthaltsorte von Schafen und Ziegen ist, haben die Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001 gezeigt. Weil die Infektionsherde nicht rechtzeitig gefunden werden konnten, mussten Tausende gesunde Tiere zur Verhinderung der Seuchenverschleppung getötet werden.
Dass so viele Tierhalter in ihrer Existenz bedroht oder jahrelange Zuchterfolge zunichte gemacht wurden, versteht sich von selbst.
Die Kennzeichnung der Schafe und Ziegen dient auch der Überwachung von Schaf und Ziegenkrankheiten z.B. Scrapie. Welche Rolle diese Krankheit bei der Entstehung von BSE spielt ist immer noch ungeklärt.
Weitere Info durch Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz e.V., www.lkv-rlp.de  erhältlich.
:


[+ Neue Tierimpfstoffverordnung

[- Schweinepest bei Wildschweinen

Schweinepest bei Wildschweinen (Stand 23.07.2010)

Die Herbst-Impfung der Wildschweine erfolgt vom 03. bis 05.09. und vom 01. bis 03.10.2010, also jeweils in den Neumondphasen. Es ist wichtig, daß möglichst viele Frischlinge, die bei den Sommerimpfungen noch keinen Impfköder aufnehmen konnten, auch den Impfschutz erhalten.

Die Köderausgabe erfolgt über die Hegeringleiter.
Die Jagdausübungsberechtigten werden dringend gebeten, die Abholung und Ausbringung der Köder in gewohnt zuverlässiger Weise sicher zu stellen. Für die großen Bemühungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben dankt die Kreisverwaltung der Jägerschaft und den Förstern sehr herzlich.

Die aufgrund der ungünstigen Witterung Anfang 2010 verschobene Impfung der Wildschweine wurde in den Hegeringen Altenkirchen, Flammersfeld, Weyerbusch, Hamm/Sieg, und Wissen vom 25.02. bis 28.02.2010 durchgeführt.
Für die Bereiche Daaden-Herdorf, Gebhardshain, Oberes Siegtal Betzdorf/Kirchen und Hegegemeinschaft Mühlental-Crottorf konnte die Impfung erst am Wochenende 05. bis 07.03.2010 durchgeführt werden.

Die 2. Frühjahrs-Impfung fand kreisweit am Wochenende 26. - 28.03.2010 statt und die Sommerimpfungen vom 14. bis 16.05. und 11. bis 13.06.2010.
.

Die Wildsammelstelle Kirchen Junkernthal ist seit 03.04.2009 in Betrieb (Ablaufplan nachstehend).

Die Wildsammelstelle Altenkirchen (Forstamt, Siegener Str. 20) für den Bereich der Hegeringe Altenkirchen, Hamm, Flammersfeld und Weyerbusch
ist seit 20.04.2009 in Betrieb, (Ablaufplan nachstehend).

Alle Wildschweine müssen in die Wildsammelstellen gebracht werden !
Der Betreuer soll telefonisch informiert werden.

Von allen Wildschweinen, ob erlegt oder verunfallt etc., ist eine Probe (ein Röhrchen mit Blut und ein Röhrchen mit einem Stück Milz) für das Landesuntersuchungsamt Koblenz zu entnehmen. Probenbegleitschein und Allgemeinverfügung s. unten.
Die Trichinenuntersuchung wird in den Wildsammelstellen veranlasst (bitte 5,00 EUR hinterlegen !).
Nach den Untersuchungen erfolgt die telefonische Info zur Abholung.

Anfang Januar 2009 wurde in Rösrath/Nordrhein-Westfalen der Ausbruch der klassischen Schweinepest bei einem krank erlegten Frischling festgestellt, später auch im Gebiet Hennef/Sieg.
Im Kreis Altenkirchen wurde das Virus bisher viermal bei Wildschweinen amtlich nachgewiesen (Wissen, Bachenberg, Kescheid, Friesenhagen-Wippe).
Ein gefährdeter Bezirk ist in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied, sowie in Teilen des Westerwald-Kreises, eingerichtet. Die Allgemeinverfügung finden Sie nachstehend.
Die Behörden in NRW hatten bereits vorher einen gefährdeten Bezirk und eine Überwachungs-Zone eingerichtet. Die Überwachungs-Zone erstreckt sich nach Süden bis zur rheinland-pfälzischen Landesgrenze. In diesen Bereichen werden alle erlegten Wildschweine auf Virus und Antikörper der klassischen Schweinepest untersucht.

Die Erkrankung betrifft Wild- und Hausschweine, greift jedoch glücklicherweise nicht auf Menschen über. Eine Impfung der Tiere ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf einer besonderen Abstimmung mit der EU.

Alle Besitzer von Hausschweinen (auch Minipigs und Hängebauchschweine) sind aufgerufen, die Tierhaltung bei der Kreisverwaltung anzumelden und ihre Tiere vorsorglich nicht im Freien zu halten.
Jeglicher Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen, ob direkt oder indirekt z. Bsp. über Futter aus Feldmieten oder verunreinigte Schuhe muss vermieden werden.
Im Betrieb ist außerdem eine Schadnagerbekämpfung zu empfehlen.

Wegen der latenten Gefahr eines Ausbruchs der Schweinepest, wird im Kreis Altenkirchen, ebenso wie im gesamten rechtsrheinischen Gebiet von Rheinland-Pfalz, seit Jahren ein Schweinepest-Monitoring bei Wildschweinen durchgeführt. Proben wurden bisher von verendet aufgefundenen  Wildschweinen und von bei der Jagd erlegten männlichen Tieren, über 35 kg aufgebrochen (ohne Innereien), zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt Koblenz geschickt.

Bei den Monitoring-Untersuchungen kam es erstmals im November 2008 zu einem Nachweis von Antikörpern gegen das Virus der klassischen Schweinepest. In der Folge kam es zu weiteren positiven Antikörpernachweisen in den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen. Die gleichzeitig eingeleiteten virologischen Untersuchungen der Proben auf Virus hatten ein negatives Untersuchungsergebnis. Somit lag ein Ausbruch wie aktuell in NRW nicht vor.

Das Monitoring in den rechtsrheinischen Landkreisen von Rheinland-Pfalz musste jedoch aufgrund des Geschehens intensiviert werden und wurde gemäß Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes Koblenz vom 21.01.2009 auf alle erlegten und verendeten Wildschweine – unabhängig von Gewicht und Geschlecht - ausgedehnt.

Die verstärkte Bejagung der Wildschweinpopulation ist bereits Bestandteil der tierseuchenrechtlichen Anordnung des Landesuntersuchungsamtes vom 05.08.2003 gewesen und gilt weiterhin.
Die Kreisverwaltung begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Zunahme revierübergreifender Jagden. Die Bemühungen der Jägerschaft haben zu einer beachtlichen Strecke von rund 1650 Wildschweinen im Jagdjahr 2008/2009 geführt.


Wildannahme Junkernthal [PDF: 6 KB]  

Wildannahme Altenkirchen [PDF: 6 KB]

Schweinepestverordnung [PDF: 63 KB]

Allg. Vfg. des Landesuntersuchungsamtes Koblenz zum Schutz gegen die Schweinepest v. 09.02.09 [PDF: 27 KB]

Vordruck Probenbegleitschein Wildschweine [PDF: 17 KB]

Verhalten der Jäger im gefährdeten Bezirk [PDF: 7 KB]

Schweinepest - Merkblatt für Landwirte 2009 [PDF: 5 KB]

KSP Impferlass Sommer 2009 [PDF: 171 KB]

KSP Impfgebiet RP 06-2009 [PDF: 205 KB]

Aujeszkische Krankheit [PDF: 17 KB]

KSP-Impfgebiet RP Frühjahr 2010 [PDF: 241 KB]  

KSP-Impferlass Herbst 2010 [PDF: 48 KB]

Karte KSP-Impfgebiet RP Herbst 2010 [PDF: 276 KB]

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Verfügbare Formulare
Erklärung BVD-Sanierung
[PDF : 496 KB]
Merkblatt BVD und BHV1
[PDF : 8 KB]
Allg. Vfg. des Landesuntersuchungsamtes Koblenz zum Schutz gegen die Schweinepest v. 09.02.09
[PDF : 27 KB]
Schweinepestverordnung
[PDF : 63 KB]
Allg. Vfg. des Landesuntersuchungsamtes Koblenz zum Schutz gegen die Schweinepest v. 27.04.09
[PDF : 28 KB]
Schweinepest - Merkblatt für Landwirte 2009
[PDF : 5 KB]
Anmeldeformular für Viehausstellungen
[PDF : 7 KB]
Vordruck Probenbegleitschein Wildschweine
[PDF : 17 KB]
Vordruck Bestandsregister Schaf- und Ziegenhaltung
[PDF : 12 KB]
Formular Begleitpapier Schafe und Ziegen
[PDF : 9 KB]
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